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| | Hardt > Regenwasser |
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Das Einleiten von Niederschlagswasser in den Untergrund ist wasserrechtlich
erlaubnisfrei und daher auch nicht von der Gemeinde zu überprüfen. Das Versickern
erfolgt einzig und allein in der Eigenverantwortung des Antragstellers. Dieser
Erkenntnis schließt sich die Gemeinde 'noch' nicht ganz an, wir werden jedoch die
Beweise für die erlaubnisfreie Einleitung vorlegen.
Die Oberflächenentwässerung soll im Bereich Scheune J. bis Dorfende nach
Schrotzhofen vollkommen erneuert werden, ebenso die Entwässerung in der Straße
zum Sportplatz. Angeblich liegen hier Schäden vor, die dies rechtfertigen. Von der
kostengünstigeren Lösung eines Inliner konnte die Gemeinde noch nicht überzeugt
werden.
Grundlegende Informationen über den Umgang mit Regenwasser, Versickerung
sowie den rechtlichen Grundlagen:
>> nach einmaliger Registrierung kann dort jeder eigene Informationen als Link
hinterlegen!
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